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WBGUDer WBGU: Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen d wurde 1992 von der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium per Errichtungserlass eingerichtet. Einmal jährlich übergibt der WBGU dem Bundeskabinett ein Gutachten d mit Handlungs- und Forschungsempfehlungen zur Bewältigung globaler Umwelt- und Entwicklungsprobleme, so z.B. in 1995 das Jahresgutachten "Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme d " oder in 1997 "Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit Süßwasser d ". In Sondergutachten d nimmt der Beirat auch zu aktuellen Anlässen Stellung, wie beispielsweise den Klimakonferenzen 1995 d in Berlin, 1997 in Kyoto d und 1998 in Buenos Aires d . Die Hauptaufgabe des interdisziplinär besetzten WBGU ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse aus allen Bereichen des Globalen Wandels auszuwerten und daraus politische Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung abzuleiten. Aufgabe des Beirats ist es,
Der WBGU hat ein Sondergutachten auf Bitte des BMU im Nachgang zur 3. Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Klimarahmenkonvention erstellt (Zusammenfassung d ; Volltext d ). Das auf dieser Konferenz im Dezember 1997 in Kyoto beschlossene Protokoll zur Klimarahmenkonvention ("Kyoto-Protokoll") berücksichtigte in unerwartet starkem Maße biologische Systeme als Quellen bzw. Senken von Treibhausgasen. Das WBGU-Sondergutachten sollte deshalb den Stand des Wissens zu dieser Thematik zusammenfassen, die einschlägigen Vereinbarungen im Kyoto-Protokoll in diesem Licht bewerten und Vorschläge für die umweltpolitische Positionierung der Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen machen. Der WGBU hat verschiedene Haupt-, Jahres- und Sondergutachten vorgelegt, so z.B.
[ Zuletzt geändert: 08.03.2010 12:32:04 ]
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