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SRU


Der Sachverständigenrat für Umweltfragen d (SRU, oder auch Umweltrat) wurde als ein Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971 per Erlass eingerichtet. Der SRU ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.

Entsprechend diesem Auftrag soll der Umweltrat alle zwei Jahre, seit dem Jahr 2004 alle vier Jahre ein Gutachten erstellen, der Bundesregierung übergeben und es veröffentlichen. Zusätzlich kann er Gutachten oder Stellungnahmen zu umweltpolitischen Einzelfragen nach eigener Wahl erarbeiten. Ziel dieser Arbeit ist, die Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und in der Öffentlichkeit zu erleichtern.

Der Umweltrat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen, aber völlig unabhängig sind. So dürfen die Mitglieder nicht der Regierung oder dem Parlament des Bundes oder eines Landes angehören; sie dürfen auch nicht im öffentlichen Dienst stehen, es sei denn als Hochschullehrer oder Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts. Sie dürfen ferner nicht Verbände oder Organisationen der Wirtschaft, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer vertreten oder bei diesen ständig beschäftigt sein. Wegen dieser Unvereinbarkeitsregelung und der geforderten fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sind die Mitglieder des Umweltrates überwiegend Hochschullehrer. Für die laufende Berufungsperiode, die im Juni 2012 endet, wurden sieben renommierten WissenschaftlerInnen berufen als Der SRU wird bei seinen Arbeiten durch seine Geschäftsstelle in Berlin unterstützt. Diese wird vom Generalsekretär d geleitet. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Umweltrates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen.

Gutachten

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat verschiedene Sondergutachten d sowie Umweltgutachten vorgelegt, die sich mit Nachhaltigkeitsfragen befassen:
In diesem Gutachten betont der SRU, dass die Umweltpolitik als langfristig vorsorgende Politik auch in Krisenzeiten vorangetrieben werden muss. Der SRU plädiert für neue Wege u.a. bei der Gestaltung des internationalen Handels, der Tourismus- und Freizeitpolitik, der Rahmenbedingungen für die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und bei der Umgestaltung der Abfallwirtschaftspolitik. Weiter empfiehlt der SRU in seinem Umweltgutachten 1998, die Grundlagen der umweltpolitischen Zielfindung und -festlegung stärker zu systematisieren. Dazu analysiert und bewertet er die damalige Diskussion um den Prozess der Zielfindung und entwickelt auf dieser Grundlage ein Verfahrensschema zur Ableitung, Formulierung und Festlegung von Umweltqualitäts- und Umwelthandlungszielen.
  • Umweltgutachten 1996 - Zur Umsetzung einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung

Hier untersucht der SRU an diese Ergebnisse anknüpfend, wie die Orientierung auf das Leitbild der dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung von wichtigen gesellschaftlichen Akteursgruppen aufgenommen und umgesetzt wurde. Aus der Analyse wird vor allem deutlich, dass die Regionen und Kommunen für die Entwicklung einer nachhaltigen Entwicklung eine Schrittmacherfunktion ausüben. Darüber weist der SRU dem Bildungssystem eine tragende Rolle bei der Vermittlung dieses Leitbildes zu.
  • Umweltgutachten 1994 - für eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung

Der SRU versuchte hier, das Leitbild einer "dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung" als Bezugsrahmen für konkrete Entscheidungen in der Umweltpolitik zu entwickeln. Als eine grundlegende Voraussetzung der Umweltpolitik fordert er die Festsetzung von umweltpolitischen Zielen. Diese sollten handlungsorientierte Beschreibungen der sachlich, räumlich und zeitlich angestrebten Umweltqualität sein und damit auch die maximal zulässige Nutzung der Umwelt bestimmen. Diese Ziele sollten am Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung abgeleitet werden. Dabei können nach Ansicht des SRU Umweltqualitätsziele wie Grenzwerte und Standards nur im Rahmen einer systemaren Betrachtung festgelegt werden, die die ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen mit berücksichtigt.

Dokumente

2008: Umweltgutachten
2004: Umweltgutachten
2002: Umweltgutachten
2000: Umweltgutachten
1998: Umweltgutachten
Literatur zum Thema
  • Hey/Koch: Zwischen Wissenschaft und Politik - 35 Jahre Gutachten des Sachverständgenrates für Umweltfragen. Erich Schmidt Verlag. Berlin 2009.

Interne Links

Externe Links

[ Zuletzt geändert: 03.05.2010 14:19:58 ]