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Grüne Gentechnik/TransGen


Die Kapitel 6 Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit sowie Kapitel 15 Erhaltung der biologischen Vielfalt und Kapitel 16 Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie sind Themen der Agenda 21, die die Gen- und Biotechnologiepolitik stark berühren.

Aus dem Koalitionsvertrag: 3.4 Grüne Gentechnik: Wahlfreiheit herstellen

"Wir wollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Grünen Gentechnik Wahlfreiheit und Transparenz sicherstellen. Gentechnikfreier konventioneller wie auch ökologischer Landbau müssen auch in Zukunft abgesichert sein. Die Bundesregierung setzt sich für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ein, um die Wahlfreiheit der Verbraucher sicherzustellen. Daher setzen wir uns auf EU-Ebene bei Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen für möglichst niedrige Schwellenwerte und die Kennzeichnung von Saatgut und aller Bestandteile eines Futter- bzw. Lebensmittels sowie für eine Prozesskennzeichnung und die Verbesserung des Haftungsrechts gemäß dem Verursacherprinzip ein. Die Novelle des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie muss unter Verbraucherschutzgesichtspunkten erfolgen. Wir streben ein effizientes Monitoring an und werden dafür die wissenschaftlichen Grundlagen erarbeiten sowie ein Kataster anlegen. Diese Grundsätze werden wir auch weiterhin in internationalen Verhandlungen vertreten."


In den nächsten Jahren liegen Anwendung und Regulierung der Grünen Gentechnik im Verantwortungsbereich des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Dieses hat die entsprechenden Abteilungen aus dem früheren Gesundheitsministeriums erhalten. Genehmigung von Freisetzungsversuchen und Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen fallen nun in die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums. Dieses hat auch das "Initiativrecht" für das neue Gentechnik-Gesetz, mit dem mehrere EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Ressort Forschung zählt die Biotechnologie weiter zu den Schlüsseltechnologien, die besonders gefördert werden sollen. Sicherheitsfragen der Gentechnik werden auch weiterhin untersucht.

Die Bundesregierung will:
  • Wahlfreiheit und Transparenz sicherstellen;
  • gentechnikfreier konventioneller und ökologischer Anbau sollen weiter möglich sein;
  • Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung;
  • "möglichst niedrige" Schwellenwerte bei "Verunreinigungen" durch gentechnisch veränderte Organismen;
  • ein Haftungsrecht nach dem Verursacherprinzip;
  • ein effizientes Monitoring (anbaubegleitende Umweltbeobachtung) auf wissenschaftlicher Grundlage und ein "Kataster".


Mehr Informationen hierzu im Internet-Portal TransGen d . TransGen finanziert sich weitgehend selbst. Seit 1997 haben verschiedene Förderer und Kooperationspartner Aufbau und Betrieb von TransGen ermöglicht, so auch viele Mitglieder der Verbraucher Initiative d . Die aktuellen Partner von TransGen sind:

[ Zuletzt geändert: 22.03.2010 15:25:54 ]