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Bundesregierung und nachhaltige Entwicklung


Die Bundesregierung setzt sich aus der Bundeskanzlerin d und den Bundesministerien zusammen. Dies sind durch die Agenda 21 aufgefordert, Nachhaltigkeit rt in Form von Strategien, Umweltplänen und Umweltaktionsplänen, die weitere Entwicklung nachhaltig zu gestalten.

Für Deutschland heißt dies, dass die Bundesregierung d mit ihren einzelnen Bundesministerien vorrangig für die Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland zuständig sind.

Mit Blick auf die einzelnen Kapitel der Agenda 21 erscheinen insbesondere die Aktivitäten der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung (BMZ), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für Gesundheit und soziale Sicherung(BMG), für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) , sowie für Bildung und Forschung (BMBF) und des Auswärtigen Amtes (AA) auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung von Interesse.

Historische Entwicklung

Nach dem Beschluss der UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York sollen alle Unterzeichnerstaaten ihre Nachhaltigkeitsstrategie bis spätestens 2002 fertigstellen. Die Bundesregierung hatte bereits im Jahr 1971 (also noch vor der Stockholm-Konferenz) ein Umweltprogramm vorgelegt, welches z.B. schon damals eine Senkung der Schadstofffreisetzung aus dem Verkehr (Kfz) bis 1980 um 90 % oder die Wiedereingliederung von Abfällen in den Rohstoffkreislauf als vordringliches Ziel der Abfallbeseitigung vorsah.

Das Thema Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung wurde aber erst nach der Rio-Konferenz Bestandteil deutscher Regierungsarbeit. So wurde z.B. 1994, zwei Jahre nach Rio, das Prinzip der Nachhaltigkeit indirekt als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert:

Grundgesetz, Artikel 20 a:"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Zur regelmäßig wiederkehrenden Begutachtung der Umweltsituation und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen hat die Bundesregierung verschiedene Experten-Gremien ins Leben gerufen, so 1990 den Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1992 den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen und den Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Nachhaltigkeit in der Regierungsarbeit

Ein im April 1998 von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (CDU) vorgelegter „Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ ist, wohl auch wegen des Regierungswechsels im September 1998, von der Bundesregierung nicht mehr beschlossen worden.

Die im September 1998 gewählte Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN hat das Leitbild der Nachhaltigkeit an vielen und zentralen Stellen in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. So hieß es in der damaligen Koalitionsvereinbarung u.a.:

„Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Unser Ziel ist eine nachhaltige, das heißt wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen wird zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.“ Mehr dazu im Koalitionsvertrag, 1998 - 2002: Ökologische Modernisierung.

Seit dem Jahr 1998 wird die Bundesregierung zudem durch einen ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen d ) unterstützt.

Am 26.6.2000 hat das Bundeskabinett (basierend auf einem diesbezüglichen fraktionsübergreifenden Beschluss des Bundestages beschlossen, einen Rat für Nachhaltigkeit einzuberufen und einen diesbezüglichen Staatssekretärsausschuss ("Green Cabinet") einzurichten. Der Rat soll die Bundesregierung in allen für eine nachhaltige Entwicklung relevanten Fragen beraten. Die Bundesregierung will in diesen Rat herausragende Persönlichkeiten berufen, die Erfahrungen, Anliegen und Anregungen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche in die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie einbringen können. In den zwei zentralen Politikbereichen "Klimaschutz und Energie" und "umweltschonende Mobilität" werden konkrete Projekte für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff genommen. Des Weiter lässt sich die Bundesregierung in ethischen Fragen neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft durch den Nationalen Ethikrat (NER) beraten.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 17. Dezember 2001 den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er wurde am 19. Dezember 2001 von der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit 21 Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt der Entwurf die Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf. Am 17. April 2002 hat das Bundeskabinett dieNationale Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung in ihrer endgültigen Fassung als deutschen Beitrag zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im August/September 2002 in Johannesburg beschlossen.

Im Koalitionsvertrag, 2002 - 2006 von SPD und Bündins90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 heißt es in der Präambel:"... Nachhaltigkeit. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist die Voraussetzung zur dauerhaften Sicherung von Gerechtigkeit und Wachstum. Ökonomie und Ökologie gehören für uns zusammen. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik sichert die Handlungsfähigkeit des Staates heute und morgen.

In Folge der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages im September 2005 wird Deutschland ab dem 22.11.2005 von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD - einer so genannten Großen Koalition - regiert. Diese hat in ihrem Koalitionsvertrag 2002 - 2005, mit dem Titel Gemeinsam für Deutschland - mit Mut und Menschlichkeit sich weiterhin dem Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtet. So heißt es in der Präambel: "Nachhaltigkeit praktizieren - Umwelt schützen" CDU, CSU und SPD wollen eine nachhaltige Entwicklung. Eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind Voraussetzungen für hohe Lebensqualität. Wir betrachten den Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe von Staat, Bürgern und Wirtschaft. Wir setzen auf Kooperation und auf eine Kombination von Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger, auf Markt und
Wettbewerb sowie auf die notwendigen verbindlichen Rechtsnormen und ihre wirksame Kontrolle. Eine ambitionierte Umweltpolitik gehört für uns zu einer modernen Gesellschaft und leistet einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Sie kann zum Motor werden für die Entwicklung und die weltweite Vermarktung von Zukunftstechnologien, die Erhöhung der Energie- und Ressourcenproduktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft, die Schaffung neuer, qualifizierter und sicherer Arbeitsplätze.

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[ Zuletzt geändert: 26.04.2010 12:22:27 ]