Ziele und Wege
Weltpolitik
Deutsche Politik
Europäische Politik
Wirtschaft
Zivilgesellschaft
Geschichte
Archiv
Impressum
Logo der Aachener Stiftung Kathy Beys
 
Bundesministerien
Bundesregierung
Bundestag
Enquete-Kommissionen
Freie Hansestadt Bremen
Freie Hansestadt Hamburg
Freistaat Bayern
Freistaat Sachsen
Freistaat Thüringen
Kommunen
Land Baden-Württemberg
Land Berlin
Land Brandenburg
Land Hessen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Niedersachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Land Rheinland-Pfalz
Land Saarland
Land Sachsen-Anhalt
Land Schleswig-Holstein
Parteien
i Das Lexikon   p drucken   e empfehlen   k Kritik   Toten Link melden

Länderregierungen und -verwaltungen


Mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist die Nachhaltige Entwicklung zum Staatsziel erhoben worden (Hypertext: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.").

Zwar ist es in erster Linie Aufgabe der Bundesregierung, eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten und voranzutreiben. Doch die Länder sind hier als "Betriebsmotoren" (siehe Rahmengesetzgebung des Bundes) und "Erfüllungsgehilfen" (Hypertext: Artikel 30 Grundgesetz: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.") gefragt. Näheres zum Verhältnis Bund - Land - Kommune hier.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Die Landesregierung wird aus folgenden Funktionsträgern gebildet:

Flächenstaat

Stadtstaat (Berlin, Bremen, Hamburg)

  • Ministerpräsidentin / Ministerpräsident


  • Oberbürgermeisterin /Oberbürgermeister


  • Ministerin / Minister


  • Senatorin / Senator



Die Stellvertreter der Minister heißen Staatssekretärin / Staatssekretär bzw. Staatsrätin / Staatsrat.

Die Zuschnitte der einzelnen Ministerien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher wird die Frage, bei welchen Ministerien (neben dem Umweltministerium) die besonderen Zuständigkeiten für nachhaltige Entwicklung liegen bzw. derartige Projekte laufen, für jedes Bundesland anders beantwortet werden.

Die Homepages der Bundesländer mit den Links zu den verschiedenen Ministerien finden Sie hier:


Bundesland

Homepage

Darstellung im Lexikon

Baden-Württemberg

http://www.baden-wuerttemberg.de/ d

Baden-Württemberg

Bayern

http://www.bayern.de/ d

Bayern

Berlin

http://www.berlin.de/ d

Berlin

Brandenburg

http://www.brandenburg.de/ d

Brandenburg

Bremen

http://www.bremen.de/ d

Bremen

Hamburg

http://www.hamburg.de/ d

Hamburg

Hessen

http://www.hessen.de/ d

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

http://www.m-v.de/ d

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

http://www.niedersachsen.de/ d

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

http://www.nrw.de/ d

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

http://www.rpl.de/ d

Rheinland-Pfalz

Saarland

http://www.saarland.de/ d

Saarland

Sachsen

http://www.sachsen.de/ d

Sachsen

Sachsen-Anhalt

http://www.sachsen-anhalt.de/ d

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

http://www.schleswig-holstein.de/ d

Schleswig-Holstein

Thüringen

http://www.thueringen.de/ d

Thüringen




Weitere Links:

[ Zuletzt geändert: 19.08.2009 13:03:18 ]